Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Angebot und Vertragsabschluß

1.1.     Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

1.2.     Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind unverbindlich.

1.3.     Für unsere Lieferverpflichtung ist die schriftliche Auftragsbestätigung/der schriftliche Auftrag maßgebend.

1.4.     Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

2.    Preise

2.1.     Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung/dem Auftrag angeführten Preise. Dieser Preis versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe ab Standort Gonbach. Davon abweichende Vereinbarungen müssen vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

2.2.     Nebenleistungen und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen zu Lasten des Käufers und sind ebenso wie der Kaufpreis bei Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung in bar fällig, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Es besteht keine Verpflichtung Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel entgegenzunehmen.

2.3.     Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses, wenn zwischen Vertragsschluß und vereinbartem Liefertermin weniger als 4 Monate liegen. Ist eine Lieferfrist von mehr als 4 Monaten vereinbart, ist der Verkäufer berechtigt, im Preis Kostenerhöhungen, insbesondere Material- und Lohnkostenerhöhungen, im Rahmen oder zum Ausgleich dieser Kostenänderung entsprechend und angemessen weiterzugeben. Es gilt dann der erhöhte Preis des Tages der Lieferung. Der Kunde hat dann jedoch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

2.4.     Bei Geschäften mit Vollkaufleuten ist der Verkäufer bis zum Tage der Lieferung berechtigt, im Preis Kostenerhöhungen, insbesondere Material- und Lohnkostenerhöhungen weiterzugeben. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich in dem Verantwortungsbereich des Verkäufers liegen.

2.5.     Preiserhöhungen nach Vertragsschluß, die auf der Schwankung von Wechselkursen beruhen, z.B. bei Speicherbausteinen oder Prozessoren, können jederzeit an den Käufer weitergegeben werden.

3.    Zahlung

3.1.     Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung in bar fällig, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen; nimmt er sie entgegen, geschieht das nur erfüllungshalber.

3.2.     Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag an die Zahlstelle (Bankkonto) des Unternehmens Stefan Armbrüster, Kommunikationstechnik, endgültig gutgeschrieben wurde. Dies gilt insbesondere für die Einlösung von Schecks.

3.3.     Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Käufers Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Falls der Verkäufer in der Lage ist; einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, dem Verkäufer nachzuweisen, daß als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.4.     Dem Verkäufer steht das Recht zu, einen sich in Verzug befindlichen Käufer von der jeweiligen Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge abgeschlossen sind. Dies gilt auch für Teillieferungen.

3.5.     Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank seinen Scheck nicht einlöst, ist der Verkäufer zum sofortigen Rücktritt von diesem Ver-trag ohne besondere, vorhergehende Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen des Unternehmens Stefan Armbrüster, Kommunikationstechnik, gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.

3.6.     Die Aufrechnung gegen Forderungen des Verkäufers ist nur mit Gegenansprüchen des Kunden zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen aus anderen Verträgen wird ausgeschlossen.

4.    Lieferung

4.1.     Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Kosten der Fracht und Verpackung gehen zu Lasten des Empfängers. Versandte Ware reist auf Gefahr des Empfängers.

4.2.     Die Transportgefahr trägt der Käufer auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Mit der Aufgabe zum Versender hat der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen genügt.

4.3.     Bei unfrei eintreffenden Rücklieferungen kann der Verkäufer die Annahme verweigern.

4.4.     Der Verkäufer ist zu Teilleistungen/Teillieferungen berechtigt.

4.5.     Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Käufer den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist - die wenigstens vier Wochen beträgt - zu liefern. Nach dieser Frist kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche/Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4.6.     Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrungen und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer vier Wochen.

4.7.     Das Unternehmen Stefan Armbrüster, Kommunikationstechnik, stellt für die Auswahl von Verbindungen zu Anbietern von Telefonleistungen Hardware, Software und Daten zur Verfügung, die zu einer Optimierung der Telefonkosten führen sollen. Dabei bemüht sich das Unternehmen um deren Qualität im Hinblick auf Vollständigkeit und Aktualität, damit eine preisgünstige Verbindung gewählt wird. Es kann allerdings nicht garantiert werden, daß dieses Ziel stets erreicht wird.

4.8.     Das Unternehmen Stefan Armbrüster, Kommunikationstechnik, liefert nach üblichem technischen Standard. Unwesentliche Abänderungen der gelieferten von der vereinbarten Ware, Abweichungen aufgrund von Konstruktionsänderungen und/oder Verbesserungen bleiben Stefan Armbrüster, Kommunikationstechnik, vorbehalten.

5.    Eigentumsvorbehalt

5.1.     Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Kaufgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer erfüllt sind. Eine Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstände gilt bei Vollkaufleuten nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Kunde ist nicht zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände sowie zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung derselben befugt. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsgegenstände pfleglich zu behandeln und hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsgegenstände (z. B. Pfändungen) unverzüglich anzuzeigen.

5.2.     Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird das Unternehmen Stefan Armbüster, Kommunikationstechnik, Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch die von ihm gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die vom Unternehmen Stefan Armbrüster, Kommunikationstechnik, gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an das Unternehmen Stefan Armbrüster, Kommunikationstechnik, ab und verwahrt diese kostenfrei.

5.3.     Erfüllt der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nach Mahnung nicht, ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferten Kaufgegenstände, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen.

5.4.     Der Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Gegenstände berechtigt, bis der Verkäufer von seinem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch macht. Bei Rücknahme von Vorbehaltsgegenständen wird Gutschrift in Höhe des gewöhnlichen Verkaufswertes zur Zeit der Rücknahme erteilt.

6.    Gewährleistung

6.1.     Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Werktagen nach Ablieferung beim Kunden gerügt werden, nicht offen sichtliche Mängel spätestens 6 Monate ab Ablieferung.

6.2.     Der Gewährleistungsanspruch ist nach Wahl des Verkäufers auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen zweier Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.3.     Es sind sämtliche Ansprüche gegen den Verkäufer ausgeschlossen, wenn Schäden, Störungen, Reklamationen oder Mängel nur darauf zurückzuführen sind, daß die Geräte nicht ordnungsgemäß gebraucht oder gelagert wurden oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende äußere Einwirkungen oder unsachgemäße Behandlung vorlagen.

6.4.     Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

6.5.     Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf Reparatur oder Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Bei Fremdeingriff oder dem Öffnen der Geräte von nicht ausdrücklich autorisierten Personen erlischt der Gewährleistungsanspruch.

6.6.     Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Unternehmens Stefan Armbrüster, Kommunikationstechnik, über.

7.    Haftung

  Für Schadensersatzansprüche wird nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gehaftet:

7.1.     Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Das gilt dann nicht, wenn der Verkäufer wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet. Ferner haftet er wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und für Schäden, die durch seinen Verzug oder durch von ihm zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung entstanden sind.

7.2.     Die Haftungseinschränkung gilt nicht bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten im Sinne des § 9 AGB).

7.3.     Die Haftungseinschränkung gilt ferner nicht, falls und soweit der Verkäufer nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes in Anspruch genommen wird.

7.4.     Die Haftung des Verkäufers ist auf den Warenwert beschränkt.

7.5.     Das Unternehmen Stefan Armbrüster, Kommunikationstechnik, haftet in keinem Fall für Schäden, die sich aus dem Ausfall von Netzeinrichtungen, aus Defiziten der Leitungskapazität und -qualität von Netzeinrichtungen der Deutschen Telekom AG bzw. der entsprechenden anderen in- und ausländischen Anbieter ergeben.

8.    Allgemeines

8.1.     Vorhergehend genannte Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zwischenhändlern als auch mit Endkunden. Die Durchführung des Vertrages findet ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen statt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind auch dann unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.

8.2.     Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, wird eine Gerichtsstandsvereinbarung mit folgendem Inhalt geschlossen:
Gerichtsstand ist der Hauptfirmensitz des Verkäufers oder der Sitz einer Zweigniederlassung, wenn diese die Vertragsverhandlungen geführt hat.

8.3.     Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden oder sich sonst eine Lücke erweisen, so soll der Kaufvertrag insgesamt wirksam bleiben. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder der Lücke soll diejenige zulässige Regelung treten, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder der Lücke vermuten.